Überblick

Die Weichen für Ihre finanzielle Zukunft stellen

Ein Vermögen auf nach­kommende Generationen zu übertragen, erfordert Planung. Schenken und Vererben sind dabei zentrale Aspekte. Die Sparkasse unterstützt Sie, Ihr Vermögen effizient zu übertragen. Die Berater­innen und Berater Ihrer Sparkasse informieren Sie zur Nachlass­regelung und zeigen Ihre Möglichkeiten auf. Erreichen Sie Ihre finanziellen Ziele beim Schenken und Vererben.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Rechtzeitige Nachfolgeplanung
  • Privatvermögen schützen und kontrollieren
  • Steuergünstige Verteilung
  • Kleine Vermögen werden geringer belastet als hohe

Starten Sie Ihre Nachlassplanung

Mit der Beratungs­anwendung „Schenken und Vererben“ bekommen Sie Informationen bei Fragen zum „Generationen­management“. Die Anwendung unterstützt Sie in den folgenden Bereichen:

  • Vermögensübersicht
  • Vermögensnachfolge
  • Testament
  • Vollmachten
  • Schenkungen und Stiftungen
I. Allgemeines

Grundsätzlich sind nach dem Tod eines Kontoinhabers allein dessen Erben berechtigt, Auskünfte über ein Konto zu erhalten und über das Konto zu verfügen. Das Erbrecht ist in der Regel nachzuweisen. Mögliche Nachweise stellen wir unter Ziffer II. dar.

Bei Gemeinschaftskonten kann der/können die verbleibende(n) Mitkontoinhaber in der Regel weiter im bisherigen Umfang über das Konto verfügen.

Gegenüber unserem Institut erteilte Kontovollmachten bestehen in der Regel über den Tod des Kontoinhabers hinaus fort.  Auch eine durch den Erblasser dem Verfügungsberechtigten erteilte Zustimmung zur Nutzung des Online-Bankings gilt in der Regel, wie auch eine dem Verfügungsberechtigten ausgestellte Sparkassen-Card, weiter.

Sonstige durch den Erblasser erteilte privatschriftliche oder notarielle Vollmachten können abhängig von ihrem Umfang zur Auskunftserteilung oder Verfügung über Nachlasskonten berechtigen. Bitte legen Sie uns diese zur Prüfung vor.

II. Nachweis des Erbrechts / der Testamentsvollstreckung

Der Nachweis des Erbrechts oder einer Berechtigung zur Verfügung über den Nachlass ist insbesondere möglich durch:

a) Erbschein

Hierbei handelt es sich um einen Nachweis des Erbrechts (amtliches Zeugnis, § 2353 BGB). Der Erbschein wird vom Nachlassgericht auf Antrag des Erben ausgestellt. Für die Erteilung des Erbscheines werden Gerichtskosten erhoben, deren Höhe sich nach dem Nachlasswert richtet. Bitte legen Sie uns stets eine Ausfertigung des Erbscheins vor.

b) Testament

Bitte beachten Sie, dass ein Schriftstück, das sich inhaltlich als Testament des Erblassers darstellen kann, beim Nachlassgericht abgeliefert (§ 2259 BGB) und von diesem eröffnet (§ 2263 BGB) werden muss. Der Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg ist das Testament nebst Niederschrift der dazugehörigen Eröffnungsverhandlung jeweils in Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift vorzulegen.  

Sofern aus einem Testament die Erbfolge nicht eindeutig bestimmbar ist, sind wir berechtigt, die Vorlage eines Erbscheines zu verlangen.

c) Erbvertrag

Der Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg ist ein Erbvertrag nebst Niederschrift der dazugehörigen Eröffnungsverhandlung jeweils in Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift vorzulegen.

d) Testamentsvollstreckerzeugnis

Sofern im Testament eine Testamentsvollstreckung angeordnet ist, legitimiert sich der Testamentsvollstrecker entweder durch Vorlage des Testaments in der oben beschriebenen Form oder durch Vorlage der Ausfertigung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses.

In diesem Fall sind wir für die Dauer der Testamentsvollstreckung nicht berechtigt, den Erben Auskünfte über den Nachlass zu erteilen oder Verfügungen der Erben zuzulassen.

e) Europäisches Nachlasszeugnis

Das Europäisches Nachlasszeugnis ist ein amtliches europäisches Zeugnis, welches insbesondere als Nachweis der Rechtsstellung von Erben, Testamentsvollstreckern oder Nachlassverwaltern in den Mitgliedstaaten der EU dient. Zuständig für die Erteilung sind grundsätzlich das Nachlassgericht bzw. die Gerichte/Behörden am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers. Das Europäische Nachlasszeugnis wird nur auf Antrag erteilt und hat eine beschränkte Gültigkeit von sechs Monaten.

Der Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg ist eine beglaubigte Abschrift des Europäischen Nachlasszeugnisses sowie dessen Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.

III. Hinweis zu Erbengemeinschaften / Erbschaftsvollmacht

Sind mehrere Erben vorhanden, ist die Mitwirkung aller Erben zu Verfügung über das Nachlassguthaben erforderlich. Sofern die persönliche Anwesenheit aller Miterben nicht sichergestellt werden kann, bitten wir möglichst um Benennung eines hauptverantwortlichen Erben oder einer sonstigen Vertrauensperson, welche den/die Miterben vertritt. In diesem Fall bitten wir darum, das beiliegende Formular „Erbschaftsvollmacht“ zu nutzen. Bitte stellen Sie die Legitimation des/der Vollmachtgeber durch ihre Hausbank oder eine deutsche Auslandsvertretung sicher, da wir die Vollmacht ansonsten nicht anerkennen können.

IV. Erben mit Wohnsitz im Ausland

Sind Erben mit einem Auslandswohnsitz vorhanden, ist vor Auszahlung von Guthaben zwingend eine erbschaftssteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, die wir in der Regel für Sie beim zuständigen Finanzamt beantragen. Bitte berücksichtigen Sie, dass vor Vorlage der Unbedenklichkeits­bescheinigung die Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg in der Regel keine Verfügung über Nachlassguthaben zulassen kann.

Ihr nächster Schritt

Vertrauen Sie auf die lang­jährige Erfahrung und umfassende Unter­stützung Ihrer Sparkasse. Ein Beratungs­termin klärt Fragen zum Thema Schenken und Vererben.

Details

Die wichtigsten Details zur Nachlass­planung

Eine umsichtige Nachlass­planung schafft Klarheit für alle Beteiligten. Erb­lasserinnen und Erb­lasser legen zu Lebzeiten fest, wie das Vermögen verteilt wird. Dies erleichtert den Hinter­bliebenen den Umgang mit dem Erbe und reduziert das Risiko von Konflikten. Wichtige Fragen werden rechtzeitig geklärt.

Struktur meines Vermögens

Die Vermögens­übersicht ermittelt die relevanten Vermögens­werte. Verträge werden gemäß Beratungs­konstellation berücksichtigt.

Die Erben meines Vermögens

Jetzt über Nachlass­regelung und gesetzliche Erb­folge informieren.

Fakten zum Testament

Wenn Sie Ihren Nachlass nicht selbst regeln, gilt die gesetzliche Erbfolge. Möchten Sie Ihren Nachlass selbst gestalten, regeln Sie Ihren Nachlass zum Beispiel mit einem Testament.

Schenkungen und Stiftungen

Beides sind gute Möglichkeiten, Ihr Vermögen zu Leb­zeiten zu regeln. Vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung.

FAQ

Fragen und Antworten

Bei einer Erbschaft geht es oft um viel Geld und um die Gefühle der Verwandten. Das kann zu Enttäuschungen und Spannungen führen.

Wie viel kann steuerfrei vererbt oder verschenkt werden?

Für Ehepaare oder eingetragene Lebens­partnerinnen oder Lebens­partner gilt ein Steuer­freibetrag von 500.000 Euro. Kinder und Stiefkinder zahlen erst ab 400.000 Euro Steuern. Enkel­innen und Enkel, deren Eltern verstorben sind, ebenfalls. Bei Enkeln, deren Eltern noch leben, beträgt der Frei­betrag 200.000 Euro. Urenkelinnen und Urenkel auch.

Danach wird es teuer. Geschwister, Nichten und Neffen zahlen ab 20.000 Euro Steuern. Eine Immobilie kann steuerfrei vererbt werden, wenn die Erbenden zehn Jahre darin wohnen. Unternehmen können steuerfrei übergeben, wenn die Erbenden den Betrieb unter bestimmten Bedingungen aufrechterhalten.

Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese regelt je nach Verwandtschafts­grad, wer wie viel bekommt. Ehe­partnerinnen und Ehepartner oder eingetragene Lebens­partnerinnen und Lebens­partner stehen vor allen Verwandten an erster Stelle.

Was sind Nachlassverbindlichkeiten?

Nachlass­verbindlichkeiten sind Schulden, die nach dem Tod einer Person bezahlt werden müssen. Die Hinter­bliebenen können Vermögen und Schulden erben.

Nachlass­verbindlichkeiten umfassen alle Schulden und Verpflichtungen der verstorbenen Person. Dazu gehören:

  • Offene Rechnungen für Strom und Wasser
  • Kredite und Darlehen
  • Unbezahlte Steuern
  • Kosten der Beerdigung
  • Unterhalts­verpflichtungen für Kinder oder frühere Ehepartner
  • Miet- oder Leasingverträge
  • Schadens­ersatz­forderungen

Erst wenn diese Schulden beglichen sind, können die Erben das verbleibende Vermögen erhalten.

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament wird auch Ehegatten-Testament oder gemein­schaftliches Testament genannt. Ehe­paare oder eingetragene Lebens­partnerinnen oder Lebens­partner machen einander zu Allein­erbenden. Die Kinder werden zunächst von der Erbfolge aus­geschlossen und erben erst nach dem Tod der länger lebenden Person. Dies soll dem überlebenden Partner Sicherheit geben.
Der Nachteil: Nach dem Tod eines Partners ist das Testament grundsätzlich nicht mehr änderbar.

Was ist besser – vererben oder verschenken?

Vererben ist einmalig, schenken öfter. Schenken Sie alle zehn Jahre steuerfrei.
Wichtig: Verschenktes ist weg. Ein Testament ist änderbar.

Kann ich ein Erbe ablehnen?

Hinterlässt der Erblasser mehr Schulden als Vermögen, ist das Ausschlagen des Erbes sinnvoll. Dafür gibt es sechs Wochen Zeit.

Schlagen Sie das Erbe schriftlich beim Nachlass­gericht aus oder lassen Sie es notariell beurkunden. Andernfalls haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden.

Ihr nächster Schritt

Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung und umfassende Unterstützung Ihrer Sparkasse. Ein Beratungs­termin klärt Fragen zum Thema Schenken und Vererben.

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