Überblick
Das Führerscheinsparen ist frühestens am 16., spätestens jedoch am 18. Geburtstag des Sparers fällig. Danach wird das Führerscheinsparen automatisch in ein Dynamiksparkonto mit 3-monatiger Kündigungsfrist umgewandelt.
Ab dem 16. Geburtstag kann unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist über das gesamte Guthaben oder bei Vorlage einer Rechnung der Fahrschule über den Rechnungsbetrag ohne Berechnung von Vorschusszinsen verfügt werden.
Pro Kunde ist das Produkt "Führerscheinsparen" einmal zulässig.
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